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WASSER ist LEBEN

 

Wasserleitungsverband
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Abrechnungsinformationen

Rohrbach

Die Ablesung Ihrer Anlage bzw. des dort eingebauten Messgerätes erfolgt jeweils im Monat Dezember

Die Verrechnung der Wassergebühr erfolgt in Form von vierteljährlichen Akontozahlungen mit den Fälligkeiten

28. Feber im Folgejahr, 28. Mai im Folgejahr, 28. August im Folgejahr, 28. November im Folgejahr

und einer Jahresabrechnung im Feber jeden Jahres.

Falls Sie Kontoinhaber bei einem Geldinstitut sind, haben Sie die Möglichkeit, sich durch einen Einziehungsauftrag der Sorge einer termingerechten Einzahlung zu entledigen.

Einverständniserklärung Lastschriftverfahren »

Sollten Sie uns zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bereits einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, erfolgt die Abbuchung von Ihrem Bankkonto automatisch zum jeweiligen Fälligkeitstermin

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