Der Sozialrabatt soll den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugutekommen. Für das Jahr 2023 wurde der Sozialrabatt vom WLV-Vorstand auf € 25,00 festgelegt.
Diese Regelung ist zur Gänze an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Abt. 6 beim Amt der Bgld. Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder WLV-Kunde, der in den Genuss dieses Heizkosten-Zuschusses gelangt, über Antrag und gegen Vorweis des entsprechenden Schreibens, eine Gutschrift über einen Betrag in Höhe von € 25,00 bekommt.
Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden. Das entsprechende Antragsformular ist entweder bei ihrer Gemeinde oder auf www.wasserleitungsverband.at zu finden.
Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung – analog einer geleisteten Akontozahlung - forderungsmindernd berücksichtigt. Die Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabattes kann nicht begehrt werden.
Eisenstadt am 02.01.2023 - Obmann Bgm. Ernst Edelmann
