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Wieder kein Schutz unseres Trinkwassers vorgesehen!

28.04.11

Sämtliche Bürgermeister der Region protestieren, da die zuständigen Behörden nach beinahe 3 Jahren noch immer nicht gesetzeskonform tätig werden.

Wieder kein Schutz unseres Trinkwassers vorgesehen!

Bürgermeister der Region

Heute fand direkt beim Brunnenfeld in Neufeld eine Pressekonferenz zur Problematik der konzentrierten Ansiedlung von industriellen Massentierhaltungsbetrie-
ben in Lichtenwörth statt. Dabei zeigten sämtliche Bürgermeister der Region sowie die Verantwortlichen des Wasserleitungs-
verbandes Nördliches Burgenland ihren Unmut über die Abhandlung dieses extrem sensiblen Themas. Die Erhaltung und die Absicherung der Versorgung unserer zukünftigen Generationen mit unserem Lebensmittel Nr. 1 – dem Trinkwasser – ist von extrem großer Bedeutung.

In diesem Rahmen wurde von den verantwortlichen Politikern mitgeteilt, dass die zuständigen niederösterreichischen Landesbehörden abermals keine Veranlassung für eine Umweltverträglichkeitsprüfung sehen, wobei diesmal im Feststellungsbescheid nicht einmal mehr auf die Sache selbst eingegangen wurde, sondern wegen bereits "entschiedener Sache" zurückgewiesen wurde.

Weiters sickerte nun auch noch von den niederösterreichischen Stellen durch, dass das bereits lautstark angekündigte Schongebiet nicht (!) kommen soll.

Neben der Dokumentation der Brunnenmessungen in Neufeld, einem bereits bestehenden Gutachten und den Messwerten vieler Grundwassersonden musste leider jetzt auch festgestellt werden, dass die privaten Hausbrunnen in Neufeld derart belastet sind, dass sie für den menschlichen Gebrauch nicht mehr verwendet werden sollen.

UVP-Behörde sieht wieder keine UVP-Pflicht, obwohl schwere Grundwasserbelastungen bereits nachgewiesen werden!


Zu Beginn darf in Erinnerung gerufen werden, dass das erste Projekt Tösch vom Unabhängigen Umweltsenat (Berufungsinstanz) schon alleine wegen des Themas "Geruchs" UVP-pflichtig wurde. Das zweite Projekt Tösch wurde vom Projektbetreiber aus "privaten Gründen" selbst zurückgezogen, um es eine Woche (!) später als drittes Projekt an selbem Standort  wieder einzubringen.

Zu diesem dritten Projektsanlauf wurde vom Lichtenwörther Bürgermeister Manfred Augusztin und vom NÖ Umweltanwalt Prof. Dr. Harald Roßmann ein Feststellungsantrag zur Umweltverträglichkeitsprüfung an die zuständige Abteilung für Umweltrecht (RU4) im NÖ Landhaus gestellt. Das Ergebnis liegt jetzt mittels Feststellungsbescheid vor. Das Projekt wird zum dritten (!)  Mal von der NÖ UVP-Behörde als nicht relevant  für eine Umweltverträglichkeitsprüfung gesehen. Diesmal wurde nicht einmal mehr in die Sache selbst eingegangen, sondern wegen bereits "entschiedener Sache" zurückgewiesen.

Bezüglich der Prüfung des Themas "Wasser“ darf angemerkt werden, dass von allen Betroffenen (Gemeinden und Wasserversorger) fast 3 Jahre (!) auf die Probleme und Gefahren bei den Projektbetreibern, den maßgebenden politischen Stellen im Bund und in den Ländern sowie bei den verantwortlichen Behörden und öffentlichen Stellen hingewiesen wurde.  Trotzdem wurde von der UVP-Behörde wieder keine inhaltliche Prüfung des Themas "Wasser"  durchgeführt. Daher ist auch keine Zusammenzählung des bestehenden Stalles "Müllner" (1980 Mastschweine, Ferkel nicht inbegriffen) und des neuerlichen gleich daneben geplanten Projektantrags Tösch (1980 Mastschweine) angestellt worden, obwohl es das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz im § 3 Abs. 2 (betreffend Kumulation) zwingend vorsieht.  Bei gesetzeskonformer Zusammenzählung würden die zuständigen Stellen nämlich feststellen müssen, dass eine UVP-Pflicht (ab 2500 Mastschweinen) vorliegt.

Um die Dringlichkeit der Sache  zur verdeutlichen darf auch nochmals auf das Gutachten von Prof. DI Dr. Klaghofer und DI Dr. Kuderna hingewiesen und die Tatsache in Erinnerung gerufen werden, dass schon jetzt (!) aufgrund von laufenden Beprobungen das Grundwasser mittels Sonden in diesem Bereich oftmals weit über dem Grenzwert von 50 mg/l Nitrat und die Spitzenbelastungen bei einzelnen Sonden bei 175 (!) mg/l angelangt sind. Dies wurde der niederösterreichischen UVP-Behörde, den Aufsichtsorganen und den zuständigen politischen Stellen samt Übermittlung des Gutachten von Prof. DI Dr. Klaghofer und DI Dr. Kuderna mehrfach mitgeteilt. Die nachweisliche Zustellung erfolgte unter anderem durch drei Resolutionen von 106 Delegierten der 65 Mitgliedsgemeinden des WLV Nördliches Burgenland mittels eingeschriebener RSa-Briefe.

Neben den öffentlichen Brunnen sind mittlerweile auch die Hausbrunnen in Neufeld derart belastet, dass sie für den menschlichen Gebrauch nicht mehr verwendet werden sollen.


Grundwasserschongebiet abgeblasen!

Auf burgenländischer Seite ist rund um die öffentlichen Brunnen in Neufeld schon seit dem Jahr 1967 ein Grundwasserschongebiet ausgewiesen. Auf niederösterreichischer Seite gibt es keinen Schutz des Grundwassers. Aufgrund der eindeutigen Fakten, (Gutachten, belastende Proben, nicht zu verwendende Hausbrunnen, etc.) und der monatelangen medialen Präsenz wurde seitens der zuständigen Wasserrechtsbehörde die Erlassung eines Wasserschongebietes angekündigt. Während auf Beamtenebene Ende 2010 bereits Einvernehmen über die Inhalte und die Lage des Schongebietes natürlich inklusive dem betreffenden Gebiet in Lichtenwörth bestand, wurde im Februar 2011 mitgeteilt, dass es nur ein Schongebiet auf dem Gemeindegebiet von Zillingdorf ohne (!) dem für die Verschmutzung  maßgeblichen Gebiet in Lichtenwörth geben soll.

In den letzten Wochen sickerte nun durch, dass in Niederösterreich aktuell überhaupt keine Notwendigkeit für eine Ausweisung eines Grundwasserschongebietes gesehen  wird.


Sorge um das Trinkwasser für 200.000 Menschen

„Wir befürchten eine Gefährdung der Umwelt, Lebensqualität und Lebensgrundlagen für die Bevölkerung in dieser Tourismusregion sowie der Trinkwasserressourcen für über 200.000 Menschen, da sich die Anlagen, sowie die Gülleausbringungen im direkten Zustrombereich zu wichtigen Brunnenanlagen in NÖ und Bgld. befinden, und Nitratgehalte in mehreren Fällen bereits stark gestiegen sind. In weiterer Folge ist auch eine Verunreinigung im Bereich der angrenzenden Mitterndorfer Senke, dem größten Grundwasservorkommen Mitteleuropas, zu befürchten. Deshalb fordern wir nochmals eindringlich die zuständigen Stellen im Land Niederösterreich und in der Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass

1. der Schutz unseres lebensnotwendigen Trinkwassers absolute Priorität bekommt;
2. der gesetzmäßige Zustand im Bereich des Grundwassers (d. h. ohne Belastungen) wieder hergestellt wird (umgehende Grundwassersanierung);
3. eine Umweltverträglichkeitsprüfung in dieser sensiblen Region gesetzeskonform und ordnungsgemäß abgehandelt wird;
4. ein Grundwasserschongebiet inklusive dem Gebiet in Lichtenwörth umgehend ausgewiesen wird;
5. die Behörden und Aufsichtsbehörden ihrer Verantwortung gegenüber mehr als 200.000 Menschen nachkommen;
6. Amtsbeschwerde des zuständigen Bundesministers angesichts offenkundiger Nichtanwendung gesetzlich zwingender Kumulationsbestimmungen beim VwGh eingereicht wird und
7. die gesetzlichen Regelungen geändert werden, damit ein derart eklatantes Rechtsschutzdefizit  für direkt Betroffene nicht mehr passieren kann.“,

so appellieren die Bürgermeister der Region und die Obleute des Wasserleitungsverbands Nördliches Burgenland unisono.

Diese Aufforderung erfolgte schon mehrfach schriftlich unter anderem durch drei Resolutionen der Verbandsversammlung des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland, welche mit 106 Delegierten aus 65 Mitgliedsgemeinden repräsentiert. Sämtliche Resolutionsbeschlüsse erfolgten einstimmig!


Auch Geruch und Feinstaub belasten Bevölkerung und gefährden Tourismus und Wirtschaft

 „Durch die Schweinemastbetriebe ergibt sich eine riesige Menge an anfallender Gülle, welche auf die umliegenden Felder ausgebracht wird. Dadurch ergibt sich eine enorme Geruchsbelastung, welche einerseits die ansässige Bevölkerung belastet, andererseits aber auch den in der Region mit den wunderschönen Badeseen in Neufeld und Steinbrunn etablierten Tourismus, sowie vorhandene Wirtschaftsbetriebe, insbesondere solche im Lebensmittel produzierenden Bereich, gefährdet. Weiters ist auszuführen, dass sich die gesamte Region in einem Feinstaubbelastungssanierungsgebiet befindet, und die Ammoniakemissionen zu einer verstärkten Feinstaubbelastung und somit Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung beitragen“  erklärten die Gemeindevertreter und Obleute weiter einstimmig. Aus der Sicht der Bürgermeister und der Wasserversorger gibt die Situation großen Anlass zur Sorge. Die Auswirkungen auf den gesamten Lebensraum der Bevölkerung stimmen äußerst bedenklich, vor allem auch hinsichtlich des Tourismus der Region, welcher für weite Bevölkerungsteile eine wichtige Haupt- bzw. Nebenverdienstmöglichkeit darstellt. 

 

Neufeld,  am  29. April 2011