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Sozialrabatt für das Jahr 2020 vom WLV-Vorstand beschlossen!

13.12.19

In der Vorstandssitzung am 7. November 2019 wurde die neuerliche Gewährung eines Sozialrabattes auch für das Jahr 2020 beschlossen.

Sozialrabatt für das Jahr 2020 vom WLV-Vorstand beschlossen!

Der Sozialrabatt soll den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugutekommen. Für das Jahr 2020 wurde der Sozialrabatt vom WLV-Vorstand auf € 20,00 erhöht.

Diese Regelung ist zur Gänze an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Abt. 6 beim Amt der Bgld. Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder WLV-Kunde, der in den Genuss dieses Heizkosten-Zuschusses gelangt, über Antrag und gegen Vorweis des entsprechenden Schreibens, eine Gutschrift über einen Betrag in Höhe von € 20,00 bekommt.

Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden. Das entsprechende Antragsformular ist entweder bei ihrer Gemeinde oder auf www.wasserleitungsverband.at zu finden.

Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung – analog einer geleisteten Akontozahlung - forderungsmindernd berücksichtigt. Die Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabattes kann nicht begehrt werden. 

Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl