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Lichtenwörth: Zurück an den Start! Die Entscheidung des Umweltsenates bestätigt abermals rechtswidriges Vorgehen!

04.01.12

Sämtliche Bürgermeister der Region und der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland fordern die zuständigen Behörden und Stellen auf, dass diese für die betroffenen Menschen und nicht für einen einzelnen „Schweinebaron“ gesetzeskonform tätig werden.

Lichtenwörth: Zurück an den Start! Die Entscheidung des Umweltsenates bestätigt abermals rechtswidriges Vorgehen!

Heute fand im Seerestaurant „Der Reisinger“ in Neufeld eine Pressekonferenz über die aktuellen Geschehnisse in der Causa Lichtenwörth statt. Dabei wurde informiert, dass der Umweltsenat (als Berufungsinstanz) den Feststellungsbescheid der NÖ Landesregierung massiv rechtswidrig sah und diesen behob und der ersten Instanz (Amt der NÖ LReg. – Abt. RU4) zur neuerlichen Abhandlung wegen gravierender Rechtsverstöße zurückverwies.  Dieser angefochtene Bescheid der NÖ Landesregierung sah abermals keine Abhaltung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Das „Schutzgut Wasser“ wurde zum dritten Mal keiner Betrachtung unterzogen!


In Lichtenwörth werden an die 30.000 Schweine in industrieller Massentierhaltung gehalten. Die jetzige Situation belastet bereits die Umwelt und Grundwasservorkommnisse von über 200.000 Menschen schwer. Ein Großbauer versucht im 3. (!) Projektanlauf mit aller Gewalt, und so wie es aussieht mit voller Rückendeckung, zusätzliche Massentierstallungen zu errichten.

 

Das bereits dritte „Verfahren Tösch“ wurde im Februar 2011 von der Tösch GmbH bei der Gemeinde Lichtenwörth mit 1980 Mastschweinen und zusätzlichen 1980 Ferkeln zur baurechtlichen Bewilligung eingebracht. Die ersten beiden Verfahren wurden von Ing. Karl Tösch selbst beantragt. Das dritte „Projekt Tösch“ sieht neben der Errichtung des Schweinemaststalles für 1980 Mastschweine auch zusätzlich die Errichtung eines Ferkelstalles für 1980 Ferkel vor. Zu den in den beiden ersten Verfahren bereits beantragten 2 Güllelagunen und 2 Ganzkornsilos kamen im dritten Verfahren neben dem Ferkelstall auch noch zusätzlich 2 Getreidesilos und 4 Mehlsilos dazu.

Trotz der unterschiedlichen Rechtpersönlichkeiten der Projektbetreiber (Ing. Karl Tösch versus Tösch GmbH) und der zusätzlichen Bauten (zusätzlicher Ferkelstall für 1980 Ferkel, 2 zusätzliche Getreidesilos und 4 zusätzliche Mehlsilos) wurde der vom Lichtenwörther Bürgermeister beim Amt der NÖ Landesregierung-  Abteilung für Umweltrecht (RU4) am 04.03.2011 eingebrachte Antrag auf UVP-Feststellung (UVP-Feststellungsantrag) durch die Abteilung für Umweltrecht (RU4)  mit Bescheid vom 07.04.2011 wegen bereits „entschiedener Sache“ (!) zurückgewiesen.

In ihrem Bescheid ging die entscheidende Abteilung trotz der zuvor beschriebenen unterschiedlicher Projektbetreiber und zusätzlicher massiver Bauten von „Projektidentität“ aus!

Auf diesen Zurückweisungsbescheid wurde von der Marktgemeinde Lichtenwörth und vom Bürgermeister Manfred Augusztin, die die Interessen der Allgemeinheit vertreten können, eine  Berufung am 04.05.2011 beim Umweltsenat eingebracht. Alle anderen anrainenden Gemeinden und öffentlichen Wasserversorger haben keine rechtliche Möglichkeit, da Ihnen das UVP-Gesetz keine Parteienstellung zugesteht.

 

Mit Bescheid vom 27.12.2011 behebt nun der Umweltsenat mangels „tatsächlicher Identität der Sache“ diesen ersatzlos. Damit hat die NÖ Landesregierung Abt. für Umweltrecht (RU4) nun über den Feststellungsantrag abermals inhaltlich zu entscheiden. Es ist zu hoffen, dass beim vierten Anlauf das Schutzgut Wasser erstmalig einer Prüfung unterzogen wird.

 

Sämtliche Bürgermeister der Region sowie die Verantwortlichen des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland zeigten ihren Unmut über die Abhandlung dieses extrem sensiblen Themas.

 

Die Erhaltung der Umwelt und die Absicherung der Versorgung unserer zukünftigen Generationen mit unserem Lebensmittel Nr. 1 – dem Trinkwasser – ist von extrem großer Bedeutung.

 

Neben der Dokumentation der Brunnenmessungen in Neufeld, mehrerer bereits bestehender Gutachten und den Messwerten vieler Grundwassersonden musste leider auch festgestellt werden, dass die privaten Hausbrunnen in Neufeld derart belastet sind, dass sie für den menschlichen Gebrauch nicht mehr verwendet werden sollen.


Sorge um Umwelt und Trinkwasser für 200.000 Menschen

 

„Wir befürchten eine Gefährdung der Umwelt, Lebensqualität und Lebensgrundlagen für die Bevölkerung in dieser Tourismusregion sowie der Trinkwasserressourcen für über 200.000 Menschen, da sich die Anlagen, sowie die Gülleausbringungen im direkten Zustrombereich zu wichtigen Brunnenanlagen in NÖ und Bgld. befinden, und Nitratgehalte in mehreren Fällen bereits stark gestiegen sind. In weiterer Folge ist auch eine Verunreinigung im Bereich der angrenzenden Mitterndorfer Senke, dem größten Grundwasservorkommen Mitteleuropas, zu befürchten. Deshalb fordern wir nochmals eindringlich die zuständigen Stellen im Land Niederösterreich und in der Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass

  1. der Schutz unserer Umwelt und unseres lebensnotwendigen Trinkwassers endlich absolute Priorität bekommt;
  2. der gesetzmäßige Zustand im Bereich des Grundwassers (d. h. ohne Belastungen) wieder hergestellt wird (umgehende Grundwassersanierung);
  3. eine Umweltverträglichkeitsprüfung in dieser sensiblen Region gesetzeskonform und ordnungsgemäß abgehandelt wird;
  4. ein Grundwasserschongebiet inklusive dem Gebiet in Lichtenwörth umgehend ausgewiesen wird;
  5. der NÖ Umweltanwalt endlich seiner Aufgabe nachkommt, nämlich Partei für die Umwelt zu ergreifen;
  6. die Behörden und Aufsichtsbehörden ihrer Verantwortung gegenüber mehr als 200.000 Menschen nachkommen;
  7. der zuständigen Bundesministers angesichts offenkundiger Nichtanwendung der Gesetzes einschreitet;
  8. die gesetzlichen Regelungen geändert werden, damit ein derart eklatantes Rechtsschutzdefizit  für direkt Betroffene nicht mehr passieren kann.“,

so appellieren die Bürgermeister der Region und die Obleute des Wasserleitungsverbands Nördliches Burgenland unisono.

 

Diese Aufforderungen und Darstellungen an die zuständigen Stellen erfolgten schon seit Herbst 2008 vielfach schriftlich unter anderem durch Resolutionen des Bgld. Landtages, von drei Resolutionen der Verbandsversammlung des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland, welche mit 106 Delegierten 65 Mitgliedsgemeinden repräsentiert und einzelnen nordburgenländischen Gemeinden. Sämtliche Resolutionsbeschlüsse und Landtagsbeschlüsse erfolgten einstimmig!


Auch Geruch und Feinstaub belasten Bevölkerung und gefährden Tourismus und Wirtschaft

 

 „Durch die Schweinemastbetriebe entsteht eine riesige Menge an anfallender Gülle, welche auf die umliegenden Felder ausgebracht wird. Dadurch ergibt sich eine enorme Geruchsbelastung, welche einerseits die ansässige Bevölkerung belastet, andererseits aber auch den in der Region mit den wunderschönen Badeseen in Neufeld, Steinbrunn, Pöttsching und Neudörfl etablierten Tourismus, sowie vorhandene Wirtschaftsbetriebe, insbesondere solche im Lebensmittel produzierenden Bereich, gefährdet. Weiters ist auszuführen, dass sich die gesamte Region in einem Feinstaubbelastungssanierungsgebiet befindet, und die Ammoniakemissionen zu einer verstärkten Feinstaubbelastung und somit Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung beitragen“  erklärten die Gemeindevertreter und Obleute weiter einstimmig. Aus der Sicht der Bürgermeister und der Wasserversorger gibt die Situation großen Anlass zur Sorge. Die Auswirkungen auf den gesamten Lebensraum der Bevölkerung stimmen äußerst bedenklich, vor allem auch hinsichtlich des Tourismus der Region, welcher für weite Bevölkerungsteile eine wichtige Haupt- bzw. Nebenverdienstmöglichkeit darstellt. 

 

Neufeld,  am  05. Jänner 2012