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Sozialrabatt 2025 vom WLV-Vorstand beschlossen

In der Vorstandssitzung am 13. November 2024 wurde die neuerliche Gewährung eines Sozialrabattes auch für das Jahr 2025 beschlossen.

Der Sozialrabatt soll den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugutekommen. Für das Jahr 2025 wurde der Sozialrabatt vom WLV-Vorstand auf € 90,00 festgelegt.
Der Sozialrabatt wird an Bezieher von Mindestsicherung und Ausgleichszulage bei Übermittlung des entsprechenden Nachweises als Gutschrift auf die Jahresabrechnung ausbezahlt.
Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden. Das entsprechende Antragsformular ist entweder bei ihrer Gemeinde oder auf www.wasserleitungsverband.at zu finden.
Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung – analog einer geleisteten Akontozahlung - forderungsmindernd berücksichtigt.
Eine Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabattes kann nicht begehrt und pro Wohneinheit nur 1 Mal pro Abrechnungsperiode gewährt werden.
Eisenstadt am 6.12.2024 - Obmann Bgm. Ernst Edelmann