Der Sozialrabatt soll den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugutekommen. Für das Jahr 2025 wurde der Sozialrabatt vom WLV-Vorstand auf € 90,00 festgelegt.
Der Sozialrabatt wird an Bezieher von Mindestsicherung und Ausgleichszulage bei Übermittlung des entsprechenden Nachweises als Gutschrift auf die Jahresabrechnung ausbezahlt.
Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden. Das entsprechende Antragsformular ist entweder bei ihrer Gemeinde oder auf www.wasserleitungsverband.at zu finden.
Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung – analog einer geleisteten Akontozahlung - forderungsmindernd berücksichtigt.
Eine Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabattes kann nicht begehrt und pro Wohneinheit nur 1 Mal pro Abrechnungsperiode gewährt werden.
Eisenstadt am 6.12.2024 - Obmann Bgm. Ernst Edelmann
WASSER ist LEBEN