Sozialrabatt 2009 beschlossen
In der Vorstandssitzung am 04. Dezember 08 wurde die Einführung eines Sozialrabattes befristet für das Jahr 2009 beschlossen.
Die Höhe des Sozialrabattes, der den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugute kommen soll, beträgt € 10,00. Diese Regelung ist zur Gänze an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Abt. 6 des Amtes der Bgld. Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder WLV-Kunde, der in den Genuss dieses HK-Zuschusses gelangt, gegen Vorlage der Anspruchsbestätigung des Amtes der Bgld. Landesregierung und des entsprechenden Ansuchens (siehe Formulare) beim WLV, eine Gutschrift über einen Betrag in Höhe von € 10,00 bekommt. Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden. Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung – analog einer geleisteten Akontozahlung - forderungsmindernd berücksichtigt. Die Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabatts kann nicht begehrt werden.
Verwenden Sie bitte das auf dieser Seite bereitgestellte Formular; optional kann dieses auch unter Service/Online-Formulare heruntergeladen werden.
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