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Sozialrabatt 2009 beschlossen

22.12.08

In der Vorstandssitzung am 04. Dezember 08 wurde die Einführung eines Sozialrabattes befristet für das Jahr 2009 beschlossen.

Sozialrabatt 2009 beschlossen

WLV-Vorstand beschließt Sozialrabatt 09

Die Höhe des Sozialrabattes, der den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugute kommen soll, beträgt € 10,00. Diese Regelung ist zur Gänze an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Abt. 6 des Amtes der Bgld. Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder WLV-Kunde, der in den Genuss dieses HK-Zuschusses gelangt, gegen Vorlage der Anspruchsbestätigung des Amtes der Bgld. Landesregierung und des entsprechenden Ansuchens (siehe Formulare) beim WLV, eine Gutschrift über einen Betrag in Höhe von € 10,00 bekommt. Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden. Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung –  analog  einer  geleisteten  Akontozahlung  -  forderungsmindernd berücksichtigt. Die Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabatts kann nicht begehrt werden.

Verwenden Sie bitte das auf dieser Seite bereitgestellte Formular; optional kann dieses auch unter Service/Online-Formulare heruntergeladen werden.

Dateien:
WLVNB_Ansuchen_um_Sozialrabatt_2009.pdf
sozial-rabatt-img.jpg