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Der Kampf gegen Nitrat im Grundwasser und für eine wirksame NAPV geht weiter

19.06.23

Das Grundwasser im Nördlichen Burgenland und angrenzender niederösterreichischer Bereiche ist nach wie vor in weiten Teilen mit Nitrat belastet. Dies bringt Probleme, Aufwand und Kosten für die Wasserversorgung im Versorgungsbereich des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland mit sich. Zu betonen ist dabei allerdings, dass aufgrund der getroffenen Maßnahmen die Qualität des an die Bevölkerung abgegebenen Trinkwassers immer einwandfrei ist, was auch durch zahlreiche und laufend behördlich beauftragte Trinkwasserkontrollen nachgewiesen wird. Die mit 1.1.2023 in Kraft getretene neue Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft wird den Anforderungen zum Schutz des Grundwassers im Nordburgenland nach wie vor nicht gerecht. Deshalb ist nunmehr nach bereits jahrelangen Verfahren, in deren Reigen es u.a. bereits einen richtungsweisenden Entscheid des Europäischen Gerichtshofes im Jahre 2019 gegeben hat, wiederum eine Eingabe des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland an den Verfassungsgerichtshof erfolgt.

v.l.n.r.: DI Dr. Helmut Herlicska  (Technischer Betriebsleiter WLV), WLV Obmann Bgm. Ernst Edelmann und Mag. Nikolaus Sauer (Leitender Bediensteter WLV)

v.l.n.r.: DI Dr. Helmut Herlicska (Technischer Betriebsleiter WLV), WLV Obmann Bgm. Ernst Edelmann und Mag. Nikolaus Sauer (Leitender Bediensteter WLV)

Am 1.1.2023 ist die neue Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft in Kraft getreten. Die Vorgängerfassung dieser Verordnung wurde nach jahrelangen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, die der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV NB) und seine Mitstreiter im Oktober 2015 initiierten und die unter anderem zu einem richtungsweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes führten, im Dezember 2022 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Gänze als gesetzwidrig aufgehoben. Dies deshalb, weil der Bundesminister mit seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Nitrat-Richtlinie der Europäischen Union, die unter anderem die Einhaltung des für den Gesundheitsschutz unabdingbaren Grenzwertes von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser verlangt, säumig war und dadurch seine gesetzliche Pflicht zur Erlassung tauglicher Schutzvorkehrungen verletzte.

Nach eingehender Prüfung der Regelungen der neuen NAPV steht für den WLV NB und seine Mitstreiter fest, dass auch mit dieser Verordnung die Einhaltung des Grenzwertes von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser nicht sichergestellt werden kann. Eine weiterhin bestehende Belastung des Grundwassers mit Grenzwertüberschreitungen bei Nitrat ist die Folge. Vor kurzem durchgeführte Beprobungen des Grundwassers aus Bereichen für die Trinkwasserversorgung und aus neuen Erschließungsbohrungen haben die anhaltende Nitratbelastung bestätigt. Teilweise überschritt das beprobte Grundwasser den erwähnten Grenzwert um ein Mehrfaches. Ohne die fallweise Außerbetriebnahme von Anlagen, die Mischung von Wässern, bzw.  aufwendige und kostenintensive Aufbereitungsmaßnahmen ist eine Verwendung dieses Grundwassers als Trinkwasser nicht möglich. Auch hinsichtlich der neuen NAPV bestehen daher begründete und massive Bedenken an deren Gesetzmäßigkeit. 

Nachdem der EuGH im Jahr 2019 in seinem Urteil zur Nitrat-Richtlinie der Europäischen Union (dieses wurde wie bereits erwähnt vom WLV NB mittels rechtlicher Vertretung durch RA Dr. Onz erwirkt) festgestellt hat, dass ein Wasserversorger in seinem Versorgungsbereich einen direkten und rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine wirksame NAPV hat, sieht sich der WLV NB verpflichtet, hier weiter aktiv zu sein. In Wahrnehmung seiner Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung von beinahe 200.000 Menschen wird der WLV NB, dessen Wasserversorgungsanlagen von der mangelhaften Neuregelung betroffen sind, daher die Gesetzwidrigkeit der neuen NAPV beim VfGH geltend machen. Die Eingabe erfolgt wiederum durch die im Umweltbereich renommierte Rechtsanwaltskanzlei ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, unter direkter Vertretung durch RA Mag. Nigischer.

Aufgrund der Rechtsausführungen im eingangs erwähnten Erkenntnis des VfGH vom Dezember 2022 wird große Hoffnung in das zur Verordnungsprüfung berufene Höchstgericht gesetzt. Im Idealfall bestätigt der VfGH die rechtlichen Bedenken des WLV NB und hebt die für den Grundwasser- und Gesundheitsschutz untaugliche neue NAPV auf. Dies würde den zuständigen Bundesminister zur umgehenden Herstellung eines gesetzeskonformen Schutzes der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen durch Neuerlassung einer geeigneten Verordnung verpflichten.

„Wir sehen uns verpflichtet, dass wir uns weiterhin intensiv für den Schutz unserer Grundwasserressourcen im Nördlichen Burgenland vor Nitratverunreinigungen einsetzen, bis das Ziel eines wirklich ausreichenden und nachhaltigen Grundwasserschutz erreicht wird“, gibt sich der Technische Betriebsleiter, DI Dr. Helmut Herlicska, überzeugt.

„Gerade in Zeiten des Klimawandels und schwindender Grundwasserressourcen ist der qualitative Schutz und damit die Erlassung einer ausreichend wirksamen NAPV von größter Wichtigkeit“, erläutert der Obmann des WLV NB, Bgm. Ernst Edelmann. 

„Grundwasserschutz ist neben den gesundheitlichen und ökologischen Aspekten auch aus wirtschaftlicher Sicht von größter Bedeutung, da Aufbereitungsmaßnahmen hohe Kosten verursachen und diese Kosten sollten die Verursacher tragen und nicht die Allgemeinheit“, meint der Leitende Bedienstete des WLV NB, Mag. Klaus Sauer.


Eisenstadt, am 19. Juni 2023 - Obmann Bgm. Ernst Edelmann