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Bahnbrechendes Urteil des EuGH: Unser Trinkwasser muss besser geschützt werden!

04.10.19

In einem Umweltverfahren des WLV Nördliches Burgenland vor dem EuGH wurde ein europaweit wirksamer Riesenerfolg für den Schutz unseres Grundwassers erzielt. Öffentliche Wasserversorger können den Schutz des Grundwassers vor hohen Nitrateinträgen einfordern.

Bahnbrechendes Urteil des EuGH: Unser Trinkwasser muss besser geschützt werden!

v.l.n.r.: Bgm. Harald Richter, LR Christian Illedits, LRin Mag.a Astrid Eisenkopf, Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl, Mag. Martin Nigischer, Mag. Nikolaus Sauer und DI Dr. Helmut Herlicska

Die Eingabe des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland (WLV) zur Verbesserung des Aktionsprogrammes Nitrat beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT, ehemals BMLFUW), welches auch die Umwelt- und Wasserwirtschaftsagenden zu verantworten hat, wurde als Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verhandelt und nun ist das Urteil ergangen. Mitbeteiligte waren ein Biolandwirt aus Lichtenwörth und die Marktgemeinde Zillingdorf.
Im Zuge des Verfahrens ging es schwerpunktmäßig um die Frage, ob der WLV als Wasserversorger ein Recht darauf hat, dass seine für die nordburgenländische Bevölkerung genutzten Grundwasserressourcen durch (gesetzliche) Regelungen so zu schützen sind, dass der Nitratgrenzwert von 50mg/l nicht überschritten wird, und ob der WLV diesbezüglich erforderliche Anpassungen auch einfordern kann.


EuGH-Urteil im Sinne des Grundwasserschutzes


Mit dem Urteil des EuGH vom 03.10.2019 wurde der Argumentation des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland, welcher durch den RA Dr. Christian Onz und DI Dr. Helmut Herlicska vertreten wurde, vollinhaltlich rechtgegeben.

Es wurde in dem europaweit geltenden Urteil festgestellt, dass sich ein öffentlicher Wasserversorger, genauso wie ein Einzelner oder eine Gemeinde als öffentliche Körperschaft, zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen auf die EU Nitrat Richtlinie berufen können, wenn sie von einer Verunreinigung des Grundwassers betroffen sind, etwa weil sie in der Nutzung eigener Brunnen zur rechtmäßigen Trinkwassergewinnung behindert werden.
Weiters wird festgehalten, dass die Umsetzung der EU Nitrat Richtlinie, welche in Österreich über das Aktionsprogramm Nitrat erfolgt, darauf abzielen muss, eine Belastung des Grundwassers mit mehr als 50 mg/l Nitrat zu verhindern oder zu beseitigen, wenn die Ableitung von Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen erheblich zu dieser Verunreinigung beiträgt.
Die Mitgliedstaaten müssen alle 4 Jahre wirksam überprüfen, ob die bestehenden Aktionsprogramme zur Umsetzung der EU Nitrat Richtlinie ausreichen, um eine Belastung des Grundwassers mit mehr als 50 mg/l Nitrat zu verhindern oder zu beseitigen. Es müssen alle notwendigen zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen getroffen werden, wenn sich zeigt, dass dies nicht der Fall ist.
Abschließend wird auch festgehalten, dass die innerstaatlichen Gerichte die Beurteilung der Wirksamkeit der Aktionsprogramme und die Entscheidungen betreffend zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen überprüfen können müssen.

Der Technische Betriebsleiter DI Dr. Helmut Herlicska, der sich als Grundwasserexperte bereits seit vielen Jahren für die Belange des Grundwasserschutzes engagiert, meint dazu: „Wir versorgen unsere Bevölkerung mit Trinkwasser in höchster Qualität. Dafür werden hohe Investitionen getätigt, und mit umfangreichen Untersuchungen wird die laufende gute Qualität des abgegebenen Wassers garantiert. Gleichzeitig stellen uns Belastungen des Grundwassers, welche durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung bedingt sind, laufend vor große Herausforderungen. Durch das gestern verkündete Urteil des EuGH ist ein sehr wichtiger Schritt hin zu einem nachhaltigen Grundwasserschutz erfolgt. Dieses Urteil gewährleistet, dass die Bevölkerung ohne aufwendige Aufbereitungsmaßnahmen und dadurch entstehende hohe Kosten auch in Zukunft mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden kann.“

Um eine zielgerichtete Umsetzung hin zu einem nachhaltigen Grundwasserschutz möglichst bald zu erreichen, werden vom Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland eine Reihe konkreter Forderungen aufgestellt, die in einem Forderungskatalog zusammengestellt sind, und der Presseaussendung beiliegen (siehe Beilage „Forderungskatalog für einen nachhaltigen Grundwasserschutz“).

„Wir haben es geschafft, dass durch unsere Initiative das Trinkwasser nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa geschützt werden muss. In den wenigen Einzugsbereichen der öffentlichen Brunnen und Quellen muss ein nachhaltiger Grundwasserschutz gewährleistet werden. Dies hat das zuständige Bundesministerium entsprechend verantwortungsvoll sicher zu stellen. Wir setzen uns für den Grundwasserschutz bereits seit Jahren ein. Mit dem EuGH-Urteil ist uns ein maßgeblicher Durchbruch für die zu versorgenden Menschen gelungen. Wir als öffentlicher Wasserversorger werden auch in Zukunft unermüdlich der „Anwalt“ der Menschen sein“, so Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl und der Leitende Bedienstete Mag. Klaus Sauer.

Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl, 4.10.2019

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