WLV-Vorstand beschließt Sozialrabatt auch für das Jahr 2013
In der Vorstandssitzung am 25. Oktober 2012 wurde die neuerliche Gewährung eines Sozialrabattes auch für das Jahr 2013 beschlossen.
Die Höhe des Sozialrabattes, der den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zu Gute kommen soll, beträgt € 10,00. Diese Regelung ist zur Gänze an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Abt. 6 des Amtes der Bgld. Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder WLV-Kunde, der in den Genuss dieses HK-Zuschusses gelangt, gegen Vorweis des entsprechenden Antrags (siehe Formulare), eine Gutschrift über einen Betrag in Höhe von € 10,00 bekommt. Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden.
Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung – analog einer geleisteten Akontozahlung - forderungsmindernd berücksichtigt. Die Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) kann nicht begehrt werden.