WLV-Vorstand beschließt Sozialrabatt 2010
In der Vorstandssitzung am 22. November 09 wurde die neuerliche Gewährung eines Sozialrabattes befristet für das Jahr 2010 beschlossen.
Die Höhe des Sozialrabattes, der den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugute kommen soll, beträgt € 10,00. Diese Regelung ist zur Gänze an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Abt. 6 des Amtes der Bgld. Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder WLV-Kunde, der in den Genuss dieses HK-Zuschusses gelangt, gegen Vorweis des entsprechenden Antrags (siehe Formulare), eine Gutschrift über einen Betrag in Höhe von € 10,00 bekommt. Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden.
Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung – analog einer geleisteten Akontozahlung - forderungsmindernd berücksichtigt. Die Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabatts kann nicht begehrt werden.