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Wird unser Grundwasser bisher zu wenig geschützt?!

28.03.19

In einem Umweltverfahren des WLV, der bis zum Europäischen Gerichtshof ging, kündigt sich ein Erfolg für den Grundwasserschutz an.

Bild 2: Rechtsanwalt Dr. Christian Onz, Obmann Ing. Gerhard Zapfl, Leitender Bediensteter Mag. Nikolaus Sauer und Technischer Betriebsleiter DI Dr. Helmut Herlicska bei der Verhandlung im EuGH in Luxemburg

Öffentliche Wasserversorger sollen den Schutz des Grundwassers vor hohen Nitrateinträgen einfordern können

Die Eingabe des Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland zum Aktionsprogramm Nitrat beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus  (BMNT, ehemals BMLFUW), welches auch die Umwelt- und Wasserwirtschaftsagenden zu verantworten hat, wurde nun Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Am 06.02.2019 fand in Luxemburg beim EuGH die Verhandlung betreffend das Aktionsprogramm Nitrat des BMNT statt. Mitbeteiligte waren ein Biolandwirt aus Lichtenwörth und die Marktgemeinde Zillingdorf.
Im Zuge der Verhandlung ging es schwerpunktmäßig um die Frage, ob der WLV als Wasserversorger ein Recht darauf hat, dass seine für die nordburgenländische Bevölkerung genutzten Grundwasserressourcen durch (gesetzliche) Regelungen so zu schützen sind, dass der Nitratgrenzwert von 50 mg/l nicht überschritten wird, und ob der WLV diesbezüglich erforderliche Anpassungen der Nitrat AP-Verordnung auch einfordern kann.

Schlussanträge der Generalanwältin beim EuGH im Sinne des Grundwasserschutzes

In den Schlussanträgen der Generalanwältin des EuGH vom 28.03.2019 wurde der Argumentation des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland, welcher durch RA Dr. Christian Onz vertreten ist, vollinhaltlich rechtgegeben.

Es wurde in den Schlussanträgen festgestellt, dass sich ein öffentlicher Wasserversorger, genauso wie ein Einzelner oder eine Gemeinde als öffentliche Körperschaft, zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen auf die EU-Nitrat Richtlinie berufen können, wenn sie von einer Verunreinigung des Grundwassers betroffen sind, etwa weil sie in der Nutzung eigener Brunnen zur rechtmäßigen Trinkwassergewinnung behindert werden.
Weites wird festgehalten, dass die Umsetzung der EU Nitrat Richtlinie, welche in Österreich über das Aktionsprogramm Nitrat erfolgt, darauf abzielen muss, eine Belastung des Grundwassers mit mehr als 50 mg/l Nitrat zu verhindern oder zu beseitigen, wenn die Ableitung von Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen erheblich zu dieser Verunreinigung beiträgt. Überschreitungen dieses Werts dürfen also nicht hingenommen werden, sondern müssen wirksam bekämpft werden.
Die Mitgliedstaaten müssen alle 4 Jahre wirksam überprüfen, ob die bestehenden Aktionsprogramme zur Umsetzung der EU Nitrat Richtlinie ausreichen, um eine Belastung des Grundwassers mit mehr als 50 mg/l Nitrat zu verhindern oder zu beseitigen. Es müssen alle notwendigen zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen getroffen werden, wenn sich zeigt, dass dies nicht der Fall ist.
Abschließend wird auch festgehalten, dass die innerstaatlichen Gerichte die Wirksamkeit der Aktionsprogramme und die Entscheidungen betreffend zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen zu überprüfen haben, wenn sich Betroffene wie der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland darauf berufen.

Mit dem letztendlichen Urteil des EuGH ist noch vor dem Sommer zu rechnen.

Der Technische Betriebsleiter DI Dr. Helmut Herlicska dazu: „Wir versorgen unsere Bevölkerung  mit Trinkwasser in höchster Qualität. Dafür werden hohe Investitionen getätigt, und mit umfangreichen Untersuchungen wird die laufende gute Qualität des abgegebenen Wassers garantiert. Gleichzeitig stellen uns Belastungen des Grundwassers, welche durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung bedingt sind, laufend vor große Herausforderungen. Die sich durch die Schlussanträge der Generalanwältin des EuGH hier anbahnende Entscheidung ist ein sehr wichtiger Schritt hin zu einem nachhaltigen Grundwasserschutz, der gewährleisten soll, dass die Bevölkerung ohne aufwendige Aufbereitungsmaßnahmen und dadurch entstehende hohe Kosten auch in Zukunft mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden kann.“

„In den wenigen Einzugsbereichen der öffentlichen Brunnen und Quellen muss ein nachhaltiger Grundwasserschutz gewährleistet werden. Dies hat das zuständige Bundesministerium entsprechend verantwortungsvoll sicher zu stellen. Wir setzen uns für den Grundwasserschutz bereits seit Jahren ein. Mit dem anstehenden EuGH-Urteil bahnt sich ein weiterer Erfolg an. "Wir als öffentlicher Wasserversorger werden auch in Zukunft unermüdlich der „Anwalt“ der Menschen sein“, so Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl.

 

Eisenstadt, am 28. März 2019

Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl