Startseite

WASSER ist LEBEN

 

Wasserleitungsverband
Sie befinden sich hier:  Willkommen › Aktuelles › Pressemeldungen

Vorrang für unser Trinkwasser!

06.06.17

„Aktionsprogramm Nitrat“ ist hinsichtlich eines nachhaltigen Grundwasserschutzes zu optimieren.

Vorrang für unser Trinkwasser!

v.l.n.r.: DI Dr. Helmut Herlicska (Technischer Betriebsleiter WLV), NR Bgm. Erwin Preiner, Bgm. Ing. Gerhard Zapfl (Obmann WLV), Mag. Nikolaus Sauer (Leitender Bediensteter WLV)

Immer wieder beeinträchtigen private landwirtschaftliche Interessen die Versorgungssicherheit mit dem wichtigsten Lebensmittel der Menschen, dem Trinkwasser. Deshalb wird seitens des WLV der dringende Appell an die zuständigen (politischen) Stellen gerichtet.

Erhöhte Nitratbelastungen zeigen sich in den Grundwasserkörpern mehrerer Regionen Österreichs. Neben dem Nordburgenland sind insbesondere im Weinviertel mit dem Marchfeld, sowie den Grundwässern des Leibnitzerfeldes und des Unteren Murtales, maßgebliche Belastungen gegeben, wie auch in aktuellen Berichten des Österreichischen Rechnungshofes festgestellt wurde.

Trotz vorhandener Schutzmaßnahmen (Wasserschutzgebiete und Grundwasserschongebiete) kommt es bei einer Reihe von Wasserversorgungsanlagen des Wasserleitungsverbandes Nördl. Burgenland (WLV NB) laufend zu starken Nitratbelastungen, welche den Grundwasserschwellenwert von 45mg/l, bzw. den Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung von 50 mg/l überschreiten. Die Nitratbelastung ist nach wie vor vielfach sehr hoch (z.B.: über 100 mg/l beim Brunnen Kleylehof), und zum Teil auch im stetigen Steigen begriffen. Nur durch aufwendige Maßnahmen kann die sehr gute Qualität des an die Bevölkerung abgegebenen Trinkwassers gewährleistet werden. Es wird somit auch gegen das seitens der EU Wasserrahmenrichtlinie geforderte Verschlechterungsverbot, sowie das Verbesserungsgebot verstoßen.

Um die Nitratbelastung zu verringern, hat in Österreich der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Programme zur schrittweisen Reduzierung und Verhinderung der weiteren Verschmutzung der Gewässer durch Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen zu erlassen. Auf dieser Grundlage wurde das Aktionsprogramm Nitrat 2012 erlassen, welches die EU-Nitratrichtlinie umsetzt. Wie ein Vergleich des österreichischen Aktionsprogrammes Nitrat mit der EU Nitratrichtlinie, sowie der aktuellen EuGH Entscheidung wegen Nitrat gegen Frankreich ergeben hat, zeigt sich, auch in Verbindung mit der obig beschriebenen Belastungssituation, dass die nationale Rechtslage der EU-Nitratrichtlinie widerspricht, bzw. diese nur mangelhaft umsetzt.

Beispiele für die Defizite des Nitrat Aktionsprogrammes sind unter anderem, dass keine Regionalisierung des Programmes aufgrund klimatischer und naturräumlicher Gegebenheiten gegeben ist, die erlaubten Düngemengen vielfach zu hoch sind; die Verbotszeiträume für die Düngeraufbringung zu kurz sind, und weitere Ausnahmen für die Verkürzung möglich sind.  Weiters sind die Regelungen für die Düngeraufbringung auf gefrorene Böden zu verschärfen, der Güllelagerzeitraum von sechs auf zehn Monate zu erweitern, etc..

Die nicht zufriedenstellende Situation hat bereits zu einer Beschwerde des WLV Nördliches Burgenland bei der EU- Kommission geführt. Im aktuellen Entwurf einer Novelle des Aktionsprogrammes Nitrat sind die berechtigten Forderungen allerdings nach wie vor nur unzureichend berücksichtigt.

„Aus Sicht der öffentlichen Wasserversorgung ist es nicht zulässig, dass die Bevölkerung die Kosten für Umweltverschmutzungen aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu zahlen hat. Wir glauben nach wie vor an die Möglichkeit einer guten Koexistenz der Wasserversorgung und der Landwirtschaft, sind aber der Ansicht, dass dringend Maßnahmen zum nachhaltigen Grundwasserschutz, unter anderem auf Basis der EU-Nitratrichtlinie, zu setzen sind“, so der Obmann des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland  Bgm. Ing. Gerhard Zapfl, der Technische Betriebsleiter DI Dr. Helmut Herlicska und der Leitende Bedienstete Mag. Klaus Sauer unisono.

Wesentlicher Lösungsansatz: Förderungen für die umweltverträgliche Landwirtschaft

„Für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung in den Einzugsgebieten von Brunnen und Quellen sollten verstärkt spezielle Maßnahmen für einen nachhaltigen Grundwasserschutz zum Einsatz kommen, welche aus dem landwirtschaftlichen Umweltschutzprogramm ÖPUL gefördert werden, um zusätzliche Aufwendungen und allfällige Ertragseinbußen für die Landwirte und Landwirtinnen abgegolten zu bekommen. So wird sowohl das Lebensmittel Nr. 1 – unser Trinkwasser, und dahinter steht die Allgemeinheit der Menschen –, als auch die Landwirtschaft, schadlos gehalten“, skizziert der SPÖ Landwirtschaftssprecher im Nationalrat, NR Bgm. Erwin Preiner  einen wesentlichen Lösungsansatz.

Öffentliche Wasserversorgung hat Vorrang gegenüber landwirtschaftlicher Bewässerung

Der derzeitige Klimawandel bringt für die Wasserversorger große Herausforderungen mit sich. So hat auch der WLV Nördliches Burgenland als ländlicher Wasserversorger in langanhaltenden Trockenperioden im Sommer das Mehrfache des täglichen Durchschnittverbrauches an Trinkwasser zu liefern. Durch diese Spitzenverbräuche kommt auch die öffentliche Wasserversorgung oft an ihre Grenzen, da nur qualitativ bestes Trinkwasser an die Menschen abgegeben wird. Daher haben auch Qualitätsbeeinträchtigungen des Grundwassers Auswirkungen auf das Mengendargebot.

In dieser Situation wird seitens der Wasserversorgung die aktuelle Entwicklung hin zu noch weiter verstärkter landwirtschaftlicher Bewässerung in mehreren Regionen Österreichs kritisch gesehen. Damit in Zusammenhang stehen sowohl quantitative wie auch qualitative Probleme für das Grundwasser. Festzuhalten ist dabei jedenfalls, dass die öffentliche Trinkwasserversorgung der Bevölkerung Vorrang gegenüber der landwirtschaftlichen Bewässerung haben muss. Die ausgezeichnete Qualität unserer öffentlichen Wasserversorgung muss auch für die Zukunft gesichert bleiben.

Eisenstadt, am 6. Juni 2017

Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl