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„Vernunft“ und „private Gründe“ währten nicht lange – Schweinemastprojekt neuerlich eingebracht!

28.02.11

Wie berichtet hat erst vor 10 Tagen der Projektbetreiber seinen zweiten Projektantrag aufgrund des massiven Widerstandes der Bevölkerung und aus vorgegebenen „privaten“ Gründen wieder zurückgezogen.

Laut einem Artikel der NÖN Wr. Neustadt hat er nun mit Freitag vergangener Woche ein gleiches Projekt am selben Standort mit nunmehr 1990 Mastschweinen neuerlich – zum dritten Mal (!) - eingebracht.

Seitens der Wasserversorgung wird dieser Standort weiterhin als absolut ungeeignet eingestuft und daher abgelehnt.

Neben den bereits bestehenden Problemen und den gemessenen Spitzenbelastungen sind aufgrund aktueller Messungen weiterhin stark steigende Belastungen des Grundwassers mit Grenzwertüberschreitungen bei Nitrat zu verzeichnen.

Seit über 2 Jahren wird im Raum Lichtenwörth versucht, die Schweinezucht auszuweiten. Derzeit befinden sich in Lichtenwörth über 30.000 Mastschweine (lt. Kurier Artikel vom 23.01.11) in Produktion. Ein weiteres Projekt ist vor zwei Jahren zusätzlich entstanden. Jetzt sucht der oben angeführte Projektbetreiber zum dritten Mal darum an. Die damit im Zusammenhang stehenden Probleme werden somit prolongiert.

„Vernunft“ und „private Gründe“ währten nicht lange – Schweinemastprojekt neuerlich eingebracht!

Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben und eingefordert!

Dieses Projekt Tösch III wurde absichtlich knapp unter der IPPC Grenze von 2000 bzw. unter der UVP-Grenze von 2500 Mastschweinen pro Einzelprojekt eingereicht, um eine vertiefte Prüfung der Umweltauswirkungen zu verhindern. Hier ist jedenfalls eine kumulative Betrachtung (Zusammenrechnung) der Einzelprojekte mit dem derzeitigen Bestand von mehr als 30.000 Mastweinen (lt. Kurierartikel vom 23.01.11) und dem gleich daneben liegenden (bereits verwirklichten Schweinemaststall Müllner) erforderlich. Dies sieht das UVP-Gesetz im § 3 Abs. 2 genauso vor und es ist dementsprechend in allen weiteren Fällen eine Umweltverträglichkeitsprüfung unumgänglich!

Der Bürgermeister von Lichtenwörth Manfred Augusztin, der NÖ Umweltanwalt Dr. Harald Roßmann, die BH Wr. Neustadt und das oberste Organ im Bereich Landwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft BM DI Nikolaus Berlakovich wurden vom Wasserleitungsverband aufgefordert, nunmehr umgehend dieses UVP-Feststellungsverfahren einzuleiten bzw. zu beaufsichtigen.

Als eine große Farce erweist sich zusätzlich der Umstand, dass die betroffenen Wasserversorger nach derzeitiger österreichischer Rechtslage selbst keine rechtliche Möglichkeit haben, ein derartiges Umweltverträglichkeitsverfahren zu beantragen, obwohl sie die am direktesten Betroffenen bzw. Geschädigten sind.


Sanierung des Grundwasserkörpers notwendig!

Zusätzlich zu der UVP-Pflicht des abermals neu eingereichten Massentierhaltungsprojekts im Einzugsgebiet der wichtigsten Trinkwasserspender des Nordburgenlandes muss der Bereich Lichtenwörth und Zillingdorf einem Schutz- und Sanierungsprogramm unterstellt werden. Wie aufgrund einer Reihe von aktuellen Untersuchungen und Studien belegt ist, weist der Grundwasserkörper im Raum Lichtenwörth/Zillingdorf bis hin nach Neufeld bereits derzeit eine hohe Nitratbelastung auf, welche in weiten Bereichen deutlich über dem Grenzwert von 50 mg pro Liter liegt, und sogar Spitzen bis zu 175 mg pro Liter aufweist.

Hier ist Gefahr in Verzug und ein akuter Handlungsbedarf zur Umsetzung einer nachhaltigen Sanierung des Grundwasserkörpers gegeben.


Schongebiet in Niederösterreich als nachhaltiger Schutz!

Es hat bereits eine Reihe von Gesprächen zur Ausweisung eines Grundwasserschongebietes in Niederösterreich, angrenzend an das in Neufeld bereits bestehende Schongebiet, gegeben.

Bei diesen Gesprächen, an welchen neben den Vertretern der Wasserversorger (WLV Nördliches Burgenland, Badener Wasserwerke, WLV Triestingtal und Südbahngemeinden, sowie der Dachverband WV Südliches Wr. Becken) Behördenvertreter aus Niederösterreich und dem Burgenland teilgenommen haben, wurde bereits ein vollständiger Schongebietsentwurf sowohl inhaltlich als auch in räumlicher Abgrenzung erarbeitet.

Aufgrund von aktuellen Entwicklungen wird seit kurzem von niederösterreichischer Seite ein gebietsmäßig verkleinerter Entwurf ohne dem maßgeblichen Gebiet in Lichtenwörth präferiert.

Seitens der Wasserversorger wird die unbedingt notwendige Forderung vertreten, dass sich die räumliche Abgrenzung – wie ursprünglich vorgesehen - auch auf das maßgebliche Gebiet in Lichtenwörth erstreckt.


Eisenstadt,  am  28. Februar  2011
    

Bgm. Ing. Gerhard Zapfl eh.                               Walter Laciny eh.
       Obmann                                                 1. Obmann-Stv.