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UNO erklärt Wasser zu Menschenrecht!

29.07.10
UNO erklärt Wasser zu Menschenrecht!

Sauberes Wasser ist jetzt ein Menschenrecht. Die Vereinten Nationen haben gestern den Anspruch auf reines Wasser in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. Diese UNO Resolution ist ein erster Schritt in Richtung der Absicherung des Wassers als „Gut der Allgemeinheit“ und gegen eine Verkommerzialisierung. Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland sieht in dieser Absicherung für die zu versorgenden und nunmehr mit dem Recht auf Wasser ausgestatteten Menschen einen positiven Schritt, damit jeder Mensch mit dem lebensnotwendigen Trinkwasser versorgt werden kann.

Wasser seit gestern ein Menschenrecht

Die von Bolivien vorgelegte und von 33 anderen Staaten unterstützte Resolution wurde gestern in der Kammer der 192 Mitgliedsstaaten mit großer Mehrheit angenommen. Einige Staaten enthielten sich der Stimme, Gegenstimmen gab es keine.
Die Verabschiedung dieser Resolution ist der erste Schritt, den die internationale Gemeinschaft in Richtung einer nachhaltigen Wasserversorgung tun kann. Sie wird die Aufmerksamkeit auf die grundlegende Bedeutung des Wassers und der Sanitärversorgung lenken. Die Resolution wird ebenfalls die rechtlichen Grundlagen für ein faires Verteilungssystem legen und der Anfang eines längeren Prozesses sein, bei dem es darum geht, die Rolle des Staates bei der Gewährleistung sauberen und erschwinglichen Wassers für alle zu klären. Zukünftige Rechtsinstrumente könnten auch Wasserrechte für die Erde schaffen und die dringende Notwendigkeit behandeln, verschmutzte Gewässer zu reinigen und die zerstörerischen Praktiken in Bezug auf die Wasserquellen der Welt zu beenden.
Die Resolution bedeutet zwar kein Recht auf Wasser im Sinne des internationalen Rechts. Als Teil der Menschenrechtserklärung hat der Punkt aber eine hohe politische Bedeutung. 

WLV begrüßt UNO Resolution – Gemeinnützige Wasserversorgung ist am besten für die Menschen

Um dieses in Österreich äußerst gut funktionierende System zur Verteilung des Grundnahrungsmittel Nr. 1 für alle Menschen leistbar zur Verfügung stellen zu können, muss auch die Politik vernünftige Rahmenbedingungen schaffen. Mit dieser UNO Resolution ist ein Anfang gemacht worden. Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland begrüßt daher diesen ersten Schritt.

Diese Resolution auf das Menschenrecht Wasser ist vor dem Hintergrund der Wassermärkte, die aktuell entstehen, besonders wichtig, da diese Wassermärkte es den gewinnstrebenden Organisationen ermöglichen, die Wasserversorgung entsprechend zu drosseln, um Profite zu erzielen.

In den letzten Jahren ist das Thema Liberalisierung des Öfteren auch mit dem Wasser in Verbindung gebracht worden. Erfahrungen aus anderen Ländern wie England und Frankreich haben gezeigt, dass die Preise bei privaten Anbietern deutlich höher und die Wasserqualität oftmals deutlich schlechter als bei öffentlichen Versorgern sind.
Es gibt genug Liberalisierungsversuche, die Beweis dafür sind, dass die Preise in Ländern, wo Großunternehmungen und Aktiengesellschaften die Wasserversorgung übernommen haben und nach Gewinnmaximierung streben, deutlich höher sind.
Darüber hinaus wissen wir, dass die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur (Rohrleitungsnetz, Brunnen, Quellen, Wasserbehälter) auf ein Minimum reduziert wurden. Folge: Preise stiegen erheblich und Versorgungssicherheit und Qualität sanken beträchtlich!

„Die Liberalisierung zielt eindeutig auf Gewinnmaximierung der privaten Unternehmungen, welche wiederum ihre Gewinne ungeniert von der Allgemeinheit abziehen. Dies darf in Österreich und insbesondere im Burgenland nicht passieren. Es wäre ratsam, endlich einzusehen, dass bei der Erbringung von lebenswichtigen Basisdienstleistungen wie der Wasserversorgung „weniger Markt“ einfach mehr bedeutet.“, erklärt Obmann des WLV Bgm. Ing. Gerhard Zapfl.

„Es muss die Versorgung bei Gütern der Daseinsvorsorge und insbesondere mit dem Lebensmittel Nr. 1 – dem Wasser – für alle Menschen möglich sein. Die Gewährleistung von Versorgungssicherheit und einer guten Wasserqualität kann nur von einem öffentlichen und nicht nach gewinnorientierten, also einem gemeinnützigen Unternehmen, garantiert werden. Diese UNO-Resolution ist ein erster Schritt zur Linderung des Leids durch Wasserunterversorgung in der Welt, aber auch ein Schritt gegen weitere Liberalisierungstendenzen.“, so Obmann Zapfl abschließend.

Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland und die Wasserversorger im Burgenland sind gemeinnützige Organisationen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Ihre laufenden Einnahmen werden wieder zur Gänze in die Infrastruktur investiert. 

Wasser ist Leben!

Weltweit haben 884 Millionen Menschen keinen genügenden Zugang zu sauberem Wasser und mehr als 2,6 Milliarden keinen zu einfachen sanitären Anlagen. Jedes Jahr sterben etwa zwei Millionen Menschen an den Folgen unsauberen Wassers. Die meisten der Opfer sind Kinder unter fünf Jahren. Bei ihnen sind Durchfallerkrankungen weltweit die zweihäufigste Todesursache.

 

Eisenstadt, am 29. Juli 20010


Bgm.Ing. Gerhard Zapfl
(Obmann)