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Umweltproblem Lichtenwörth: Langjährige Linie des WLV durch Urteil des VwGH bestätigt!

06.03.17

Der Verwaltungsgerichtshof spricht sich in einem richtungsweisenden Urteil gegen eine saloppe Anwendung des UVP-Gesetzes aus. Der WLV plädiert weiterhin für eine nachhaltige Lösung des Umweltproblems.

Umweltproblem Lichtenwörth: Langjährige Linie des WLV durch Urteil des VwGH bestätigt!

Bild von der Pressekonferenz am 16.4.2015 in Neufeld, v.l.n.r.: Bgm. Herbert Gelbmann (Pöttsching), Bgm. Dieter Posch (Neudörfl), BR Bgm. Michael Lampel (Neufeld/Leitha), Obmann WLV Nördl. Bgld. Bgm. Ing. Gerhard Zapfl, Klubobmann LAbg. Christian Illedits, Bgm. Harald Richter (Lichtenwörth), Bgm. Harald Hahn (Zillingdorf), Bgm. Thomas Pollak (Eggendorf), Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Häusler

Seit Jahren wird im Raum Lichtenwörth versucht neue Schweinemastbetriebe zu errichten, obwohl das Grundwasser und die Umwelt bereits jetzt schon massiv belastet sind.

Gegen ein geplantes zusätzliches Projekt sind die anrainenden Bürgermeister und der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland massiv aufgetreten. Nunmehr wurde vom Verwaltungsgerichtshof wegen gravierender inhaltlicher Mängel aber auch grober Verfahrensmängel der aberkennende UVP-Feststellungsbescheid aufgehoben. Durch dieses oberstgerichtliche Urteil wird auch die jahrelang verfolgte Linie des WLV voll bestätigt.

Da jedoch nach wie vor in der gesamten Region massive Verunreinigungen des Grundwassers und der Luft gegeben sind, sind zur Wiederherstellung und zukünftigen Absicherung der Wasser-, Luft- und Lebensqualität tiefergreifende Maßnahmen notwendig.

Lösungsansätze liegen auf der Hand

Wie aufgrund einer Reihe von aktuellen Untersuchungen und Studien belegt ist, weist der Grundwasserkörper im Raum Lichtenwörth/Zillingdorf bis hin nach Neufeld nach wie vor eine hohe Nitratbelastung auf.
Hier ist ein akuter Handlungsbedarf zur Umsetzung einer nachhaltigen Sanierung des Grundwasserkörpers gegeben. Folgende Umsetzungsmaßnahmen können zur Verbesserung der Situation beitragen:

1) Die (genaue) Einhaltung der Umweltgesetze
2) Ein verbessertes Dünge- und Güllemanagement zum Zwecke der Belastungsreduzierung unter inhaltlicher Transparenz und Kontrolle. Das vonder NÖ Wasserwirtschaft getragene Projekt, dass auf dem ÖPUL-Programm „Vorbeugender Grundwasserschutz“ aufbaut, wird seitens des WLV unterstützt
3) Verbesserungen bei den landwirtschaftlichen Bauten (Dichtheit der Güllelagerräume, Verbesserungen bei den Güllelagerkapazitäten und Stallungen, Reduzierung der Geruchsemmissionen, etc.)
4) Die Ausweitung des Grundwasserschongebietes auch auf Lichtenwörth (Anmerkung: in Zillingdorf ist ein Grundwasserschongebiet bereits verordnet)

Eisenstadt, am 6. März 2017

Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl