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Sozialrabatt für 2021 vom WLV-Vorstand beschlossen

25.11.20

In der letzten Vorstandssitzung wurde die neuerliche Gewährung eines Sozialrabattes auch für das Jahr 2021 beschlossen.

Sozialrabatt für 2021 vom WLV-Vorstand beschlossen

Der Sozialrabatt soll den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugutekommen. Für das Jahr 2021 wurde der Sozialrabatt vom WLV-Vorstand von bisher € 20,00 auf € 25,00 erhöht.

Diese Regelung ist zur Gänze an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Abt. 6 beim Amt der Bgld. Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder WLV-Kunde, der in den Genuss dieses Heizkosten-Zuschusses gelangt, über Antrag und gegen Vorweis des entsprechenden Schreibens, eine Gutschrift über einen Betrag in Höhe von € 25,00 bekommt.

Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden. Das entsprechende Antragsformular ist entweder bei ihrer Gemeinde oder auf www.wasserleitungsverband.at zu finden.
Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung – analog einer geleisteten Akontozahlung - forderungsmindernd berücksichtigt. Die Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabattes kann nicht begehrt werden. 

Eisenstadt, am 25. November 2020 - Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl