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Sieg der Vernunft – Schweinemastprojekt in Lichtenwörth zurückgezogen!

15.02.11

Seit über 2 Jahren wird im Raum Lichtenwörth versucht die Schweinezucht auszudehnen. Derzeit befinden sich in Lichtenwörth über 30.000 Mastschweine (lt. Kurier Artikel vom 23.01.11) in Produktion. Ein weiteres geplantes Projekt einer Massentierhaltung für 2.490 Schweine samt Güllelagunen sollte in der unmittelbaren Nähe von bereits bestehenden Schweinemastställen entstehen. Angesichts der daraus resultierenden Konzentration von Mastschweinen im Raum Lichtenwörth wurde seitens des Wasserleitungsverbandes bereits jetzt eine Beeinträchtigung des Grundwassers vor allem durch steigende Nitrateinträge reklamiert.

Sieg der Vernunft – Schweinemastprojekt in Lichtenwörth zurückgezogen!

Aufgrund der breiten Front gegen derartige Bedrohungen unseres Grundwassers wurde gestern seitens des Projektbetreibers das Projekt bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt zurückgezogen. Der Wasserleitungsverband sieht dieses Zurückziehen als ersten Teilerfolg und als einen Sieg der Vernunft. Da jedoch bereits eine Verunreinigung des Grundwassers gegeben ist, werden seitens des Wasserleitungsverbandes die Sanierung dieser Grundwasservorkommen, der nachhaltige Schutz des Grundwassers durch ein Schongebiet in Niederösterreich wie auch eine UVP-Pflicht für jedes weitere derartige Projekt weiterhin gefordert.

Weitere Maßnahmen unbedingt notwendig!


Durch das Zurückziehen dieses einen weiteren Projekts wurde zwar derzeit eine weitere Ausdehnung und Intensivierung durch Massentierhaltung des bereits massiv belasteten Gebietes verhindert, aber für einen nachhaltigen Schutz unseres „Lebensmittel Nummer 1“ bedarf es wesentlich mehr:

1. Sanierung des Grundwasserkörpers


Die Entwicklung der industriellen Landwirtschaft in trinkwassersensiblen Regionen darf nicht weiterhin projektbezogen bewertet werden, sondern ist in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Das Einzugsgebiet der wichtigsten Trinkwasserspender des Nordburgenlandes im Bereich Lichtenwörth und Zillingdorf muss einem Schutz- und Sanierungsprogramm unterstellt werden.  Wie aufgrund einer Reihe von aktuellen Untersuchungen und Studien belegt ist, weist der Grundwasserkörper im Raum Lichtenwörth/Zillingdorf bishin nach Neufeld bereits derzeit eine hohe Nitratbelastung auf, welche in weiten Bereichen deutlich über dem Grenzwert von 50 mg pro Liter liegt, und sogar Spitzen bis zu 175 mg pro Liter aufweist.
Hier ist ein akuter Handlungsbedarf zur Umsetzung einer nachhaltigen Sanierung des Grundwasserkörpers gegeben.

2. Schongebiet in Niederösterreich als nachhaltiger Schutz!


Es hat bereits eine Reihe von Gesprächen zur Ausweisung eines Grundwasserschongebietes in Niederösterreich, angrenzend an das in Neufeld bereits bestehende Schongebiet gegeben.
Bei diesen Gesprächen, an welchen neben den Vertretern der Wasserversorger (WLV, Badener Wasserwerke, WLV Triestingtal und Südbahngemeinden, sowie der Dachverband WV Südliches Wr. Becken) Behördenvertreter von Niederösterreich und Burgenland teilgenommen haben, wurde bereits ein vollständiger Schongebietsentwurf sowohl inhaltlich als auch in räumlicher Abgrenzung erarbeitet.
Aufgrund von aktueller Entwicklungen wird seit kurzem von niederösterreichischer Seite ein gebietsmäßig verkleinerter Entwurf ohne dem maßgeblichen Gebiet in Lichtenwörth präferiert.
Seitens der Wasserversorger wird die unbedingt notwendige Forderung vertreten, dass sich die räumliche Abgrenzung – wie ursprünglich vorgesehen - auch auf das maßgebliche Gebiet in Lichtenwörth erstreckt.

3. UVP-Pflicht für jedes weitere Projekt!


Zukünftig besteht nach wie vor die Gefahr, dass Projekte knapp unter der IPPC Grenze von 2000 bzw. unter der UVP-Grenze von 2500 Mastschweinen pro Einzelprojekt eingereicht werden. Hier ist jedenfalls eine kumulative Betrachtung (Zusammenrechnung) der Einzelprojekte mit dem derzeitigen Bestand von mehr als 30.000 Mastweinen (lt. Kurierartikel vom 23.01.11) erforderlich. Dies sieht auch das UVP-Gesetz genauso vor und ist dementsprechend in allen weiteren Fällen eine Umweltverträglichkeitsprüfung unumgänglich!

Abschließend stellen sowohl der Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl als auch der ObmannStv. GR Walter Laciny unisono fest, dass ein wichtiger Sieg der Vernunft, im Sinne des Schutzes unserer Grundwasserressourcen erfolgt ist, allerdings noch unbedingt weitere Schritte in Richtung Grundwassersanierung, Ausweisung eines Grundwasserschongebietes in NÖ, sowie betreffend den Vollzug des UVP-Gesetzes notwendig sind.
      

Eisenstadt,  am  15. Februar  2011

Bgm. Ing. Gerhard Zapfl eh. - Obmann
Walter Laciny eh. - 1. Obmann-Stv.