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Neue Schongebiete ein wichtiger Schritt zum Schutz unseres Trinkwassers!

18.11.10

Eisenstadt am 23.11.2010. Die jüngst ergangenen Schongebietsverordnungen für die Wasserversorgungsanlagen in Kittsee, Frauenkirchen/Gols und Oggau sind ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Absicherung der burgenländischen Trinkwasserversorgung für die nächsten Generationen. Im Rahmen der heute stattgefundenen Pressekonferenz wurden seitens der Referenten LRin Mag. Michaela RESETAR und WHR Dr. Paul FRITZ als Behördenvertreter sowie Obmann Bgm. Ing. Gerhard ZAPFL und DI Dr. Helmut HERLICSKA, beide vom Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, Bedeutung, Lage und Schutzumfang dieser Schongebiete erläutert. Die hohe Wertigkeit des Grundwasserschutzes und die immense Bedeutung einer sicheren Trinkwasserversorgung für das Burgenland wurden von allen Teilnehmern der Pressekonferenz bekräftigt. Die hervorragende Wasserqualität des an die Kunden abgegebenen Trinkwassers soll auch für künftige Generationen gewährleistet werden.

Neue Schongebiete ein wichtiger Schritt zum Schutz unseres Trinkwassers!

v.l.n.r.: DI Dr. Helmut Herlicska, LR Mag. Michaela Resetar, Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl, WHR Dr. Paul Fritz

Schutz der Wasserversorgungsanlagen verordnet!

Die drei Schongebietsverordnungen enthalten u.a. einen detaillierten Katalog an Maßnahmen (z. B. Errichtung von Betriebsanlagen, diverse Entwässerungs-maßnahmen, zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Festmist, etc.), welche im jeweiligen Schongebiet erst nach Durchführung eines wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens durchgeführt werden dürfen. Weiters werden Maßnahmen wie z. B. die Errichtung von Betrieben zur Tierhaltung mit mehr als 1.400 Mastschweineplätzen aufgezählt, welche im Schongebiet unzulässig sind. „Damit sind relativ schlanke und eindeutige Regelwerke entstanden, welche relevante  Maßnahmen im Schongebiet mit Bewilligungspflichten, Geboten aber auch generellen Verboten belegen. Neben den drei kürzlich erlassenen Schongebieten steht auch das Verfahren zur Erlassung einer Schongebietsverordnung zum Schutz der Brunnenanlagen in Purbach kurz vor dem Abschluss“, erklärt der Technische Betriebsleiter des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland, DI Dr. Helmut Herlicska. Parallel zu den Schongebietsverordnungen sind aber jedenfalls Grundwassersanierungsmaßnahmen in belasteten  Gebieten durchzuführen, sowie Maßnahmenprogramme im Rahmen der ökologisch landwirtschaftlichen Förderprogramme anzustreben, um das wichtige Gut Grundwasser für die Zukunft zu sichern.

Gemeinsamer Kampf für unsere Trinkwasserressourcen

„Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland als Burgenlands größter Wasserversorger fühlt sich zum Schutz der bestehenden und zukünftigen Trinkwasserressourcen berufen. So hat er auch in dem der Erlassung der Schongebietsverordnungen vorangegangenen Abstimmungsprozess eine wesentliche Rolle gespielt. Dabei mussten die Interessen von Wasserversorgung, Gemeinden, Wasserrechtsbehörde und Landwirtschaftskammer unter einen Hut gebracht werden. Ein schwieriges Unterfangen, welches nun mit den drei ergangen Schongebietsverordnungen für Kittsee, Frauenkirchen/Gols und Oggau seinen erfolgreichen Abschluss gefunden hat.“ erklärt Obmann Ing. Gerhard Zapfl vom WLV im Rahmen der Pressekonferenz und führte weiter aus: „Einziger Wermutstropfen ist die äußerst langwierige Anlaufzeit bis zur Erlassung dieser Verordnungen.  Zukünftig wird es sicher notwendig sein, schneller und flexibler auf potentielle Bedrohungen von Wasserversorgungsanlagen zu reagieren. Natürlich prallen in einem solchen Verfahren völlig konträre Interessen aufeinander. Das kann zu jahrelangen, mitunter auch jahrzehntelangen Verzögerungen führen. Auch im Fall der Schongebietsverordnungen in Kittsee, Frauenkirchen/Gols und Oggau waren mehrere Anläufe notwendig, bis man sich auf die jetzt vorliegende Lösung einigen konnte. Jedoch möchte ich unbedingt erwähnen, dass die Kooperation mit der bgld. Landwirtschaftskammer und den zuständigen Behörden in der Endphase des gegenständlichen Verfahrens zur Erlassung der Schongebietsverordnungen vorbildlich war. Ein solch kooperatives Verhandlungsklima würden wir uns vor allem im Hinblick auf die dringend notwendige Erlassung eines länderübergreifenden Schongebietes zum Schutz der Brunnen in Neufeld vor übermäßigen Nitrateinträgen, wünschen.“

Eisenstadt,  am  23. November  2010
Bgm. Ing. Gerhard Zapfl - Obmann