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Lehrlinge im Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland wählen gewerkschaftliche Vertretung

16.03.17

Seit 1. Jänner 1973 ist es in Österreich möglich, in Betrieben mit mindestens fünf jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Jugendvertrauensrat zu wählen. Der Wasserleitungsverband (WLV) Nördliches Burgenland bildet derzeit sieben Lehrlinge aus.

Lehrlinge im Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland wählen gewerkschaftliche Vertretung

DI Dr. Helmut Herlicska (technischer Betriebsleiter WLV) ÖGJ-Landessekretär Kevin Sifkovits, Michelle Bauer, younion-Landesvorsitzender Gerhard Horwath, Jugendvertrauensrätin Sophie Joller, WLV-Obmann Bgm. Ing. Gerhard Zapfl, Kevin Reinprecht, Katharina Herowitsch, Mag. Nikolaus Sauer (Leitender Bediensteter WLV), Michael Makovich, Peter Reismüller und Andreas Pasterniak.

„Wir wollen den Lehrlingen die bestmögliche Ausbildung geben und versuchen auch dabei das Umfeld optimal zu gestalten. Deswegen wird auch die Abhaltung der Wahl eines Jugendvertrauensrates von uns gefördert. Zusätzlich bietet der Wasserleitungsverband allen Lehrlingen neben einer hochqualitativen und sicheren Ausbildung seit Beginn auch das Erfolgsmodell „Lehre mit Matura“ an“, so WLV-Obmann Bürgermeister Ing. Gerhard Zapfl.

Im Zuge einer Jugendversammlung wurden die Lehrlinge des WLV vom Jugendsekretär des ÖGB darüber informiert, dass sie die Möglichkeit haben, einen Jugendvertrauensrat zu wählen.

„Wir haben uns entschieden, einen Jugendvertrauensrat zu wählen, weil wir als Jugendliche die Probleme unserer Kolleginnen und Kollegen wahrscheinlich besser verstehen als ältere, weil wir eben im selben Alter sind. Wir glauben, dass es leichter ist, sich jemanden anzuvertrauen, der etwa gleich alt ist“, so Sophie Joller, Vorsitzende des Jugendvertrauensrates WLV.

DER JUGENDVERTRAUENSRAT

Junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten von Kolleginnen und Kollegen in ihrem Alter vertreten werden, denn sie wissen am Besten, wo der Schuh drückt. Der Jugendvertrauensrat ist eine wichtige Anlaufstelle für alle Lehrlinge in einem Betrieb und tritt als Vermittler zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung ein. Nur wenn sich die JugendvertrauensrätInnen – meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – bei Entscheidungen, die die Jugendlichen betreffen, einmischen und den Standpunkt der Lehrlinge einbringen, kommt es in vielen Fragen schließlich zu Lösungen, die für die Lehrlinge in Ordnung sind. Die Tätigkeit des Jugendvertrauensrates beträgt zwei Jahre. Danach wird neu gewählt. Mit dabei sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Betrieb, die das 18. Lebensjahr, und aus allen Lehrlingen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt sowohl für Angestellte wie auch für ArbeiterInnen.

„Wir als younion freuen uns, dass diese Möglichkeit einen Jugendvertrauensrat zu wählen,  jetzt auch im Burgenland in unserem Bereich erstmals möglich ist. Dieses Thema hat uns bisher noch nicht beschäftigt, da im Gemeindedienst bzw. in Verbänden eher keine Lehrlingsausbildung stattgefunden hat. Für uns als younion ist die Wahl des Jugendvertrauensrates im WLV daher ein großer Schritt und ich danke dem WLV für die Unterstützung“, so Gerhard Horwath, younion-Landesvorsitzender.

Derzeit gibt es im Burgenland   in 24 Betrieben bzw. überbetrieblichen Ausbildungsstätten einen Jugendvertrauensrat bzw. Vertrauensrat.