Der Sozialrabatt soll den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugutekommen. Für das Jahr 2026 wurde der Sozialrabatt vom WLV-Vorstand auf € 90,00 festgelegt.
Der Sozialrabatt ist seit dem Wegfall des Heizkostenzuschusses des Landes an die Mindestsicherung bzw. Ausgleichszulage (bei Pensionisten) gekoppelt und erfolgt grundsätzlich in Form einer Gutschrift am Abgabenkonto des Wasserabnehmers.
Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden. Das entsprechende Antragsformular ist entweder bei ihrer Gemeinde oder auf www.wasserleitungsverband.at zu finden.
Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung – analog einer geleisteten Akontozahlung – forderungsmindern berücksichtigt. Eine Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabattes kann nicht begehrt werden.
Eisenstadt am 18.11.2025 - Obmann Bgm. Ernst Edelmann
