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Sozialrabatt 2019 vom WLV-Vorstand beschlossen

17.12.18

In der Vorstandssitzung am 29. Oktober 2018 wurde die neuerliche Gewährung eines Sozialrabattes auch für das Jahr 2019 beschlossen.

Sozialrabatt 2019 vom WLV-Vorstand beschlossen

Die Höhe des Sozialrabattes, der den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugutekommen soll, beträgt € 15,00. Diese Regelung ist zur Gänze an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Abt. 6 beim Amt der Bgld. Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder WLV-Kunde, der in den Genuss dieses Heizkosten-Zuschusses gelangt, über Antrag und gegen Vorweis des entsprechenden Schreibens, eine Gutschrift über einen Betrag in Höhe von € 15,00 bekommt.

Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden. Das entsprechende Antragsformular ist entweder bei ihrer Gemeinde oder auf www.wasserleitungsverband.at zu finden.

Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung – analog einer geleisteten Akontozahlung - forderungsmindernd berücksichtigt. Die Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabattes kann nicht begehrt werden.