Sozialrabatt 2019 vom WLV-Vorstand beschlossen
In der Vorstandssitzung am 29. Oktober 2018 wurde die neuerliche Gewährung eines Sozialrabattes auch für das Jahr 2019 beschlossen.
Die Höhe des Sozialrabattes, der den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugutekommen soll, beträgt € 15,00. Diese Regelung ist zur Gänze an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Abt. 6 beim Amt der Bgld. Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder WLV-Kunde, der in den Genuss dieses Heizkosten-Zuschusses gelangt, über Antrag und gegen Vorweis des entsprechenden Schreibens, eine Gutschrift über einen Betrag in Höhe von € 15,00 bekommt.
Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden. Das entsprechende Antragsformular ist entweder bei ihrer Gemeinde oder auf www.wasserleitungsverband.at zu finden.
Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung – analog einer geleisteten Akontozahlung - forderungsmindernd berücksichtigt. Die Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabattes kann nicht begehrt werden.
- Dateien:
- Sozialrabatt_2019.pdf