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WLV-Vorstand beschließt Sozialrabatt auch für das Jahr 2017

09.01.17

In der Vorstandssitzung am 20.10.2016 wurde die neuerliche Gewährung eines Sozialrabattes auch für das Jahr 2017 beschlossen.

WLV-Vorstand beschließt Sozialrabatt auch für das Jahr 2017

Die Höhe des Sozialrabattes, der den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zu Gute kommen soll, beträgt € 10,00. Diese Regelung ist zur Gänze an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Abt. 6 des Amtes der Bgld. Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder WLV-Kunde, der in den Genuss dieses HK-Zuschusses gelangt, gegen Vorweis des entsprechenden Antrags (siehe Formulare), eine Gutschrift über einen Betrag in Höhe von € 10,00 bekommt.

 

Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden.

 

Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung - analog einer geleisteten Akontozahlung - forderungsmindernd berücksichtigt. Die Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) kann nicht begehrt werden.