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Frostgefahr für Wasserzähler und Wasserleitungen

24.11.23

Wenn im Winter die Temperaturen unter die Frostgrenze fallen, sind Wasserzähler, Wasser- und Heizungsleitungen ständig einer gewissen Frostgefahr ausgesetzt. Wasserleitungen im Garten oder im Keller können bei langanhaltenden Minusgraden einfrieren und schließlich brechen. Die größte Frostgefahr besteht üblicherweise bei Rohbauten, unbewohnten Häusern, offenen Kellerfenstern, sowie bei Wasserzählern, die in Schächten montiert sind. Deshalb ist es wichtig die Wasserleitung sachgemäß zu dämmen und zu entleeren. Erst wenn die Wasserleitung wieder auftaut, wird der Schaden bemerkt.

Frostgefahr für Wasserzähler und Wasserleitungen

Damit sich unsere Kundinnen und Kunden unnötige Kosten ersparen, finden Sie hier einige Tipps gegen das Einfrieren:

  • In leerstehenden Häusern alle Leitungen und Boiler entleeren, sofern sie sich nicht in frostfreier Tiefe des Erdreichs befinden.
  • Sperren Sie die Leitungen ab, öffnen Sie den Entleerungshahn (an der tiefsten Stelle des Systems) und belüften Sie das Leitungssystem durch Öffnen der Entnahmestellen. Nach dem Abfluss des Leitungswassers ist nach Möglichkeit ein Ausblasen mit Luft durchzuführen.
  • Wasserhähne bei entleerten Gartenleitungen geöffnet lassen, um ein Anfrieren der Dichtungen zu verhindern.
  • Ablaufsiphone und WC-Spülkästen entleeren oder mit Frostschutzmittel sichern. Für Mischer- und Thermostatarmaturen einen Fachmann heranziehen.
  • Wasserzähler in Schächten und freiliegende Leitungen in nur zeitweise frostgefährdeten Räumen durch Verhüllen mit geeignetem Wärmedämmmaterial (zB Styropor oder Glaswolle) sichern. 
  • Leitungen können mit einer Elektro-Begleitheizung ausgestattet werden, mit einem Elektro-Frostwächter können ganze Räume (Bad, WC, usw.) frostfrei gehalten werden.
  • Heizungsanlagen können mit Frostschutz gefüllt werden.

 

Bei Rückfragen und Unklarheiten beraten wir Sie gerne und stehen unter Tel: 02682/609-0 (Zentrale Eisenstadt) und 02682/609-410 (Außenstelle Neusiedl) jederzeit zur Verfügung.

Eisenstadt, am 24. November 2023 - Obmann Bgm. Ernst Edelmann